Regelungen zur Beschulung ab 18. Januar
Nach Beschluss des Ministerpräsidenten und der Kultusministerin vom 14.01.21 bleibt unsere Schule weiter geschlossen .
-> Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb ab dem 18. Januar 2021
Für unsere Schule gilt bis Ende Januar 2021 folgendes:
- Es findet kein Präsenzunterricht und andere schulische Veranstaltungen statt.
- Für alle Klassen wird Fernunterricht nach Stundenplan angeboten. Genaue Informationen über den Ablauf erhalten Sie über die jeweiligen Fachlehrer*innen. -> Grundsätze für den Fernunterricht im Schuljahr 2020/2021
- Für die Berufsschulklassen bleibt der Unterrichtstag bestehen. Die Betriebe sind durch die Abteilungsleitungen informiert.
- Geplante Praxisbesuche für Schüler*innen in den Abschlussklassen sind nach Absprache mit den Einrichtungen weiter möglich. Ist ein geplanter Praxisbesuch in der Pflege nicht möglich, kann in begründeten Ausnahmefällen auf den Demo-Raum an der Schule ausgewichen werden.
- Schülerpraktika sind weiter möglich.
- Die Hörverstehensprüfung in der 2BFS findet wie geplant statt.
- Schüler*innen, denen die technischen Voraussetzungen für Online-Unterricht zu Hause fehlen, haben die Möglichkeit, an die Schule zu kommen.
Melden Sie sich hierfür bitte spätestens am Vortag bis 12:25 Uhr unter folgender E-Mail an: sl@gss-leutkirch.de. Sie erhalten dann eine Zuweisung für einen PC-Arbeitsplatz. - Ausschließlich zwingend erforderliche schriftliche Leistungsfeststellungen können in Präsenz stattfinden. Die jeweiligen Fachlehrer*innen informieren die betroffenen Schüler*innen.
Bleiben Sie weiter gesund!
Die Schulleitung