Aktuelle Informationen zu Corona
Auf Grund der Corona-Verordnung Schulen §6a, gilt ab Montag den 19.10.2020 das Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung auch in den Unterrichtsräumen (ausgenommen Sportunterricht).
Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist untersagt.
-> Regelungen zur Beschulung bis zu den Faschingsferien