Aktuelle Informationen zu Corona

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigten,

die Corona-Verordnung Schule wurde zum 04. Mai angepasst.

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen besteht keine Maskenpflicht. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen. Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein-zuhalten. Weiterhin gelten die Hygienevorschriften der Geschwister-Scholl-Schule.

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse-, Lerngruppe, gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Grundsätzlich wird für Schülerinnen und Schüler bei Auftreten eines positiven Falls in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe keine Quarantänepflicht als Kontaktpersonen bestehen.

Zutritts- und Teilnahmeverbote
Absonderungspflichtige Personen haben weiterhin keinen Zutritt zur Schule.

 

 

Die derzeit geltenden Verordnungen finden Sie auf den Seiten des Kultus- und Sozialministeriums:

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