Praxisanleiterqualifikation (BFQ)

Kontakt

Sylvia Kubenz-Schmid

Abteilung 4

Pflege, AV, 2BFS

Tel. 07561 9811-300

Ausbildungsziel

Die Fachschülerinnen / Fachschüler sollen dazu befähigt werden, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften in kooperativem Zusammenwirken aller Beteiligten ergebnisorientiert umzusetzen und damit die Ausbildungsqualität der Einrichtung zu stärken.

Kosten der Ausbildung

  • Für die Fachschule für Weiterbildung in der Pflege erhebt der Schulträger Schulgeld in Höhe von 150,– € pro Jahr. Von Fachschülerinnen / Fachschülern, die im Laufe des Schuljahres ausscheiden, werden die Entgelte für das jeweilige Schuljahr in voller Höhe erhoben. Die Fachschülerinnen / Fachschüler haben demzufolge keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Entgelte für den Zeitraum nach ihrem Ausscheiden.
  • Von Bewerberinnen / Bewerbern, die den ihnen zugesagten Platz nicht annehmen, wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50,– € erhoben, falls nicht spätestens 14 Tage vor Beginn des Schuljahres ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der Schule eingegangen ist.
  • Für Lernmittel und andere Kosten, wie z. B. für Studienfahrten oder für Seminartage, welche im Rahmen der Weiterbildung erforderlich sind, müssen die Teilnehmerinnen / Teilnehmer selbst aufkommen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert ein Schuljahr in Teilzeitform.
Der Kernunterricht findet wöchentlich an einem festen Tag statt.

Berufliche Perspektiven

Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule für Weiterbildung in der Pflege, Schwerpunkt Praxisanleiterin/Praxisanleiter, befähigt dazu, in allen Pflegeeinrichtungen, die in dem neuen Pflegegesetz geforderten Praxisanleitungen selbständig zu organisieren. Dabei ist die Anleitung der Auszubildenden zielgerichtet zu planen, durchzuführen und zu überprüfen.

Aufnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in diese Fachschule für Weiterbildung in der Pflege ist:

Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Altenpflegerin / Altenpfleger, Gesundheits- & Krankenpflegerin / Gesundheits- & Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger oder Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.

Stundentafel

(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
 
Fachbereich: Pflege
Schwerpunkt: Berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter für Pflegeberufe
 
 
1.  Pflichtbereich  
Die Ausbildung planen und durchführen 3
Leistung bewerten 2
Lernortkooperation gestalten 1,5
   
2.  Wahlpflichtbereich 1
   
  Summe Pflicht - und Wahlpflichtbereich 7,5
   
3.  Wahlbereich  

Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Qualifikationsbezeichnung „Berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter für Pflegeberufe“ erworben wird. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und ggf. einer mündliche Prüfung.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Mai über das Sekretariat der Geschwister-Scholl-Schule Leutkirch.

Anmeldeunterlagen

  • Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passbilder
  • Zeugnis des Berufsabschlusses
  • Aktuelles Arbeitszeugnis
  • Bewerbungsanschreiben